Rechtsprechung
   BSG, 09.03.1966 - 4 RJ 37/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,5019
BSG, 09.03.1966 - 4 RJ 37/64 (https://dejure.org/1966,5019)
BSG, Entscheidung vom 09.03.1966 - 4 RJ 37/64 (https://dejure.org/1966,5019)
BSG, Entscheidung vom 09. März 1966 - 4 RJ 37/64 (https://dejure.org/1966,5019)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,5019) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Witwenrente - Auflösung der neuen Ehe - Wiederaufleben des Witwenanspruches - Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs

Papierfundstellen

  • BSGE 22, 78
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 25.04.1990 - 4a RJ 51/87

    Zulässigkeit der Einbehaltung der Witwenabfindung iS. des § 1291 Abs. 2 S. 2 RVO

    Dabei ist davon auszugehen, daß das BSG in ständiger Rechtspr bei der Auslegung des § 1291 Reichsversicherungsordnung (RVO) - ua - auf § 615 Reichsversicherungsordnung (RVO) als andere sozialrechtliche Vorschrift zur Regelung eines "gleichliegenden Sachverhalts" zurückgegriffen hat (so bereits BSG Urteil vom 4. November 1964 in BSGE 22, 78, 80 = SozR Nr. 10 zu § 1291 RVO).

    Mit eben dieser Begründung hat bereits der 11. Senat im Urteil vom 4. November 1964 (aaO) einen in § 68 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) (= § 1291 Abs. 2 RVO) nicht enthaltenen Satzteil des § 615 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) bei der Auslegung des § 68 Abs. 2 Angestelltenversicherungsgesetz (AVG) berücksichtigt.

  • BSG, 13.10.1967 - 12 RJ 456/65

    Witwenrente - Wiederaufgelebter Witwenrentenanspruch - Neuer Unterhaltsanspruch -

    Voraussetzung für den Anspruch der geschiedenen Frau auf Unterhalt ist die Unterhaltsfähigkeit des Mannes und die Unterhaltsbedürftigkeit der Frau (BSG 5, 179, 185)" Dem Berufungsgericht ist darin beizupflichten, daß ein zivilgerichtliches Unterhaltsurteil die Versicherungs« träger und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit grundsätzlich nicht in der Weise bindet, daß es von diesem Urteil abhängt, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch der Witwe gegen ihren früheren Ehemann auf die wiederaufgelebte Witwenrente gemäß 5 1291 Abs° 2 Satz 1, 2° Halbs" EVO anzurechnen ist° Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits ausgesprochen, daß der Anspruch auf Zahlung der wiederaufgelebten Witwenrente nicht stets schon deshalb ausgeschlossen ist, weil die Witwe gegen ihren früheren Ehemann einen die Höhe der Witwenrente übersteigenden Unterhaltstitel erstritten hat; denn die Voraussetzungen für die Anrechnung eines Unterhaltsanspruches ' nach 5 1291 Abs, 2 Satz 1, 2. Halbs° EVO sind nicht schon dann gegeben, wenn die Klägerin ein vollstreckbares Urteil hat; erforderlich ist vielmehr, daß ein materiell-rechtli« cher Anspruch auf Unterhalt besteht (BSG 22, 78, 79)° In ".

    Dies haben bereits der 11. und 4. Senat entschieden (BSG 22, 78 ff und BSG in SozR Nr" 12 zu 5 1291 RVG)° Diesen Entscheidungen und den dafür gegebenen Begründungen ist Zuzustimmen (vgl° auch die Entscheidung des 9. Senats in BSG 18, 263 ff), Wie der ll.

  • BSG, 14.03.1972 - 9 RV 140/71
    nach 5 44 Abs° 2 BVG, die eine "Versorgungslücke" schließen soll (BSG 22, 78, 79 f; 25, 262, 265 f; BSG SozR Nr° 11 zu @44)° Die uneingeschränkte Minderung der Witwenrente um das erworbene Vermögen ist um eines Vorteilsausgleichs willen geboten (Vorberg, Versorgungsbeamter 1957, 51, 52}" Der Vorteilsausgleich, der nicht allgemein in der Kriegsopferversorgung gelten mag, ist jedenfalls als besondere Regelung des Schadens für Fälle der vorliegenden Art in EUR 44 Abs° 5 Satz 1 BVG zwingend vorgeschrieben° Die Auflösung der neuen Ehe hat den Rentenanspruch, den die Witwe nach versorgungsrechtlichen.

    Bei der Übertragung des "Hälfteanteils" an einem Hausgrundstück gilt keine andere Berechnungsweise als beim Erwerb eines anderen Vermögenswertes und als bei einer im allgemeinen üblichen Unterhaltsrente in Geld, die monatlich zu zahlen ist ($ 62 Abs° 4 und 2 EheG)c Dies gebietet der Gleichheitsgrundsatz (Art° 5 Abs° 4 des Grundgesetzes)° Ein wesentlicher Unterschied, der im vorliegenden Fall gegenüber anderen Arten der Unterhaltsleistung oder -abfindung eine andere Bewertung rechtfertigen würde, ist nicht gegeben" Die Klägerin darf nicht gegenüber Witwen, deren Unterhaltsanspruch in anderer Weise "verwirklicht" wird, ZB durch ein Geldkapital oder Wertpapier, bei der Anrechnung gemäß 3 44 Abs° 5 Satz 4 BVG begünstigt werden" Mit der rechtlichen Übertragung des Bruchteilsanteils des Ehemannes auf die Klägerin, die damit Alleineigentümerin des Hausgrundstücks geworden ist, war die "Verwirklichung" abgeschlossen (vgl" BSG 22, 78), Die Klägerin hat von ihrem Ehemann nicht etwa bloß ein Nutzungsrecht 9.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2011 - L 21 R 429/08

    Witwenrente nach dem vorletzten Ehegatten, Anrechnung Unterhalt, fiktiver

    Dieser Grundsatz erfasst nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung lediglich solche materiell-rechtlich tatsächlich bestehenden Unterhaltsansprüche, deren Verwirklichung trotz gerichtlicher Geltendmachung und Ausschöpfung aller in Betracht kommenden Vollstreckungsmöglichkeiten nicht gelingt (BSG Urteil vom 26. September 1975 - 12 RJ 248/74 SozR 2200 § 1291 Nr. 8; BSG Urteil vom 24. März 1965 - 1 RA 225/61 - Soz Entsch VI § 68 AVG n.F. Nr. 6; BSGE 22, 78 = SozR Nr. 10 zu § 1291 RVO; SozR Nr. 12 aaO; BSGE 27, 171 = SozR Nr. 22 aaO).
  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 48/85

    Subsidiarität der Witwenversorgung - Einfluss einer wiederauflebenden

    Nur wenn und soweit die Versorgung aus der zweiten Ehe den damit gleichsam garantierten Versorgungsstand nach dem ersten Ehegatten ("Mindestversorgungsgarantie", BSGE 22, 78, 80; Ruland MDR 1976, 453, 457) nicht erreicht, lebt also die Erstversorgung wieder auf.
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 99/78

    Witwenrente - Unterhaltsanspruch - Anrechnung der Rente auf den

    Das BSG hat wiederholt entschieden "daß es nicht im Belieben "der Witwe stehe, ob und wie sie Unterhaltsansprüche gegen den, zweiten Ehemann geltend macht, sie müsse alle ihr zumutbaren Schritte zur Verwirklichung dieses Anspruchs tun (BSGE 22, 78, so, 27, 174, 175 f ).
  • BSG, 13.07.1988 - 4a RJ 13/86
    Mit eben dieser Begründung hat bereits der 11. Senat im Urteil vom 4. November 1964 (BSGE 22, 78, 80 : SozR Nr. 10 zu % 1291 RVG) einen in 5 68 Abs. 2 AVG (: 5 1291 Abs. 2 RVG) nicht enthaltenen Satzteil des 5 615 Abs. 2 RVG bei der Auslegung des 5 68 Abs. 2 AVG berücksichtigt.
  • LSG Hessen, 12.09.1989 - L 2 J 315/88
    Dies wäre bei offensichtlicher Fehlerhaftigkeit sicherlich erforderlich gewesen (vgl. BSGE 22, 78, 80; 27, 171, 176).
  • BSG, 27.06.1973 - 12 RJ 74/73

    Witwe - Wiederaufgelebte Witwenrente - Anrechnung eines Unterhaltsanspruchs -

    In der Entscheidung in BSG 22, 78 ist herausgestellt, daß ein Unterhaltsanspruch auf die wiederaufgelebte Witwenrente dann nicht anzurechnen ist, wenn er nicht zu verwirklichen ist° Dies ist der Fall, wenn der Unterhaltsanspruch durch Klage und unter Ausnutzung aller Vollstreckungsmöglichkeiten geltend gemacht ist, aber dennoch keine Unterhaltsleistungen zu erlangen sind Für 5 1291 Abs° 2 RVO wurde dies aus 5 615 Abs° 2 Satz 2 RVO idF des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes vom 50 April 1965 und aus 5 44 Abs° 5 BVG idF des Zweiten Neuordnungsgesetzes (NOG) vom 21 Februar 1964 hergeleitet° ' dieser.
  • BSG, 26.09.1975 - 12 RJ 248/74

    Witwe - Versorgungsansprüche - Änderung der Rangfolge - Unterhaltsverzicht -

    Dieser Grundsatz erfaßt entgegen der Auffassung des LSG lediglich materiellrechtlich tatsächlich bestehende Unterhaltsansprüche, deren Verwirklichung trotz gerichtlicher Geltendmachung und Ausschöpfung aller in Betracht Vollkommenden streckungsmöglichkeiten nicht gelingt (BSG Urteil vom 24. März 1965 - 1 RA 225/61 - Soz Entsch VI 5 68 AVG n.F. Nr. 6; BSGE 22, 78 : SozR Nr. 10 zu 5 1291 RVG; SozR Nr. 12 aaO; BSGE 27.171 = SozR Nr. 22 aaO).
  • BSG, 09.03.1966 - 4 RJ 417/64
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht